in puncto... Übersetzungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

a) Die Auftragsbedingungen der in puncto… Übersetzungen GmbH gelten für die Übersetzungsverträge und sinngemäß auch für weitere Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.  b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich anerkannt haben.

2. Umfang des Übersetzungsauftrages 

Die Übersetzung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung. Die Übersetzungen werden hinsichtlich Grammatik, Rechtschreibung und Sprachgebrauch gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt. Wir übersetzen Fachbegriffe und spezielles Vokabular mit der gebräuchlichen und üblichen Bedeutung. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und dergleichen) zur Verfügung. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Auf unseren Wunsch gewährt der Kunde eine fachliche Konsultation.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers 

a) Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z. B. Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Verwendungszweck, äußere Form der Übersetzung, usw.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor der Drucklegung, so dass eventuelle Fehler beseitigt werden können. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Diese Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Dasselbe gilt für die Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontagen, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML-Dokumenten, usw. b) Informationen und Unterlagen, die zur Herstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung. c) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten. d) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er uns frei. e) Das Quellenmaterial muss lesbar sein und zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt und dem angegebenen Format an uns übermittelt sein. Alle Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials müssen nach deutlicher Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version uns übermittelt werden.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln 

a) Wir behalten uns das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. b) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. c) Beseitigen wir die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnen die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung unsererseits auf unsere Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung 

a) Wir haften bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Wir treffen durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. b) Der Anspruch des Auftraggebers gegen uns auf Ersatz eines nach Nr. 5 a) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruches möglich. c) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 a) und b) gilt nicht für Schäden des Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. d) Ansprüche des Auftraggebers gegen uns wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. e) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt.

6. Mitwirkung Dritter 

Wir sind berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Wir werden dafür sorgen, dass sich diese Personen ebenfalls zur Verschwiegenheit und zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung 

a) Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug an dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag, sonst innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. b) Wir haben neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung notwendiger Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Wir können einen angemessenen Vorschuss verlangen und die Übergabe unserer Arbeit von der vorherigen Zahlung der vollen Vergütung abhängig machen. c) Preise und Liefertermine für die Implementierung von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials in Übersetzungen, deren Übertragung in die Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen), werden nach Maßgabe des Umfangs der Änderungen und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung festgelegt. Wir unterrichten den Auftraggeber über die Schätzung der zusätzlichen Kosten, bevor die Änderungen und Ergänzungen implementiert werden. d) Der Umfang einer Übersetzung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach DIN-Normzeilen berechnet. In der Regel wird der Zieltext, in Ausnahmefällen auch der Quelltext zur Grundlage der Zeilenberechnungen gemacht.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht 

a) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Wir behalten uns ein etwa entstandenes Urheberrecht vor. b) Der Auftraggeber garantiert und bestätigt, dass die Übersetzung des Quellenmaterials sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

9. Anwendbares Recht 

a) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.  b) Soweit die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Saarbrücken.

10. Salvatorische Klausel 

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

11. Änderungen und Ergänzungen 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst.

Kontakt

in puncto... Übersetzungen GmbH
Beatriz Quintanero
Butterberg 23
66583 Spiesen-Elversberg

Sprechen Sie mit uns: +49 (0)152 5388 5137
Schreiben Sie uns: service@inpuncto-uebersetzungen.de

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